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ROBIN Verbraucherschutz bei Bank

Sensationeller Sieg für die Volksbank-Aktionäre: Das Gericht von Venedig
lässt die CLASS ACTION gegen die Südtiroler Volksbank zu!

Verbraucherschutz ROBIN

Erste italienweite Sammelklage bei Finanzprodukten

Verbraucherschutz ROBIN

Im Dezember 2022 beauftragte das Aktionärskomitee Südtirol gemeinsam mit den
Verbraucherschutzvereinigungen Robin und Centro Consumatori Italia Rechtsanwalt Prof. Massimo
Cerniglia und die Rechtsanwälte Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi, alle vom Gericht Rom,
von der Kanzlei Cerniglia, eine Sammelklage (class action) gegen die Volksbank einzubringen.
Die vorgenannte Klage wurde beim Gericht von Venedig eingereicht und hat den Ankauf tausender von
SparerInnen von Volksbank-Aktien zum Gegenstand.
Die genannten Anwälte warfen der Bank vor, beim Verkauf der genannten Aktien an Tausende von
Sparern (für mehrere Dutzende Millionen Euro) gegen ihre Verpflichtung verstoßen zu haben, die Sparer
in korrekter und transparenter Weise über die Merkmale der Aktien und insbesondere über ihre Liquidität,
d.h. die Möglichkeit, sie in kurzer Zeit und zu einem angemessenen Preis weiterzuverkaufen, zu
informieren.
Tatsächlich hat die Bank beim Verkauf der Aktien an Tausende von Sparern ein Produktinformationsblatt
verwendet, das bereits in rund 30 Entscheidungen des Consob-Finanzschiedsgerichts (ACF) als
irreführend und täuschend eingestuft wurde, d.h. als geeignet, den freien und bewussten Wunsch der
Sparer zum Kauf der Aktien zu verzerren. Mit anderen Worten: Die Bank hätte den Sparern mit ihren
Informationsunterlagen vorgegaukelt, dass die Wertpapiere liquide und daher immer und in jedem Fall
zum gleichen Kaufpreis wieder veräußerbar seien.
Im Laufe der Jahre erwiesen sich die Wertpapiere jedoch als unverkäuflich und verloren etwa 60 % ihres
Wertes. Auf der Grundlage dieser Argumente beantragten die Anwälte der
Verbraucherschutzvereinigungen die Zulassung der Sammelklage mit der Begründung, die den Sparern
erteilten Informationen seien unwahr und sogar irreführend.
Heute (11.10.2023) hat das Gericht von Venedig den Anträgen der Anwälte stattgegeben und die
Sammelklage für zulässig erklärt, so dass Tausende von schwer geschädigten SparerInnen ihre Rechte in
einem einzigen Verfahren einklagen können, das offensichtlich kosten- und zeitsparend ist.
Wir erinnern daran, dass das Gericht von Venedig dasselbe war, das der Sammelklage von Volkswagen
stattgegeben hat mit Schadenersatzzahlungen für mehr als 70.000 VerbraucherInnen möglich wurden.
Mit großer Genugtuung haben daher die oben genannten Anwälte und Verbraucherschutzvereine die
Maßnahme des Gerichts von Venedig in kollegialer Zusammensetzung unter dem Vorsitz von Dr. Silvia
Bianchi, der Berichterstatterin Tania Vettore und der Richterin Sara Pitinari zur Kenntnis genommen.
Es ist hervorzuheben, dass diese Sammelklage die erste italienweit ist, die im Bereich der Finanzprodukte
zugelassen wurde, da alle anderen Sammelklagen in diesem Bereich erfolglos geblieben sind.

In den nächsten Tagen werden die Verbraucherchutzvereine die Termine für die Treffen in Südtirol, Trentino und Venetien bekannt geben.


Es wird betont, dass die einzige Sammelklage, die durchgeführt wurde und die derzeit gute Aussichten
auf Erfolg zu haben scheint, diejenige ist, die vom Aktionärskomitee Südtirol zusammen mit Robin und
dem Centro Consumatori Italia mit Unterstützung der Anwaltskanzlei Cerniglia in die Wege geleitet
wurde.
Der Termin für die Informationspressekonferenz, die die Vereine gemeinsam mit den Anwälten in Bozen
abhalten wollen, wird so bald wie möglich bekannt gegeben.
Für weitere Informationen und Aktualisierungen verweisen wir auf die offiziellen Seiten der
Verbraucherschutzvereine:

  • Aktionärskomitees Südtirol (Link: https://www.facebook.com/ComitatoAzionistiSuedtirol/)
  • Verbraucherschutzverein Robin (Link: https://www.robinreport.it)
  • Centro Consumatori Italia (Link: http://centroconsumatoriitalia.it/)
    Ab sofort können SparerInnen ihr Interesse an der Sammelklage per E-Mail an
    „comitatoazionistisuedtirol@gmail.com“ bekunden, indem sie in der Betreffzeile „Class Action“ und im
    Text der E-Mail folgende Angaben machen: Vorname, Nachname, Datum und Betrag der gekauften
    Aktien sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
    Für Informationen rufen Sie bitte die Nummer 335 31 12 17 an.

Luca MALOPRI
Verbraucherschutzverein Robin VFG
Walther ANDREAUS
Aktionärskomitee Südtirol
Rosario TREFILETTI
Centro Consumatori Italia


Wer kämpft, kann verlieren,

aber wer nicht kämpft,

hat schon verloren.

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